JUST FILMS FROM GERMANY, AUSTRIA OR SWITZERLAND OR IF THE FILMMAKER IS FROM ONE OF THESE COUNTRYS.
Das BDFA BUNDESFILMFESTIVAL (BFF) FICTION in Schrobenhausen bietet innerhalb des regulären Festivalprogramms ein „Offenes Fenster“ für freie Einsendungen von Filmproduktionen an:
- Die eingereichten Produktionen müssen Kurzfilme mit fiktionalem Inhalt (Animation, Kurzspielfilm, Experiment, Videoclip) sein.
- Die eingereichten Produktionen sollten unter nicht-kommerziellen Bedingungen entstanden und nicht älter als drei Jahre sein.
- Die maximale Länge darf 30 Minuten nicht überschreiten.
- Das Produktionsland muss Deutschland, Österreich oder die Schweiz sein oder der Filmemacher aus einem der Länder.
- Inhaltliche Vorgaben gibt es nicht. Ist die Originalsprache des Films nicht Deutsch, sollte die Sichtungs- und Vorführkopie in dieser Sprache untertitelt sein.
- Die Einreichgebühr bei FilmFreeway beträgt 3 USD.
Es findet eine nicht anfechtbare Vorauswahl durch die Festivalleitung statt. Diese ist endgültig. Ausgewählte Filme werden beim Festival öffentlich vorgeführt und von der Festivaljury öffentlich besprochen. Da die ausgewählten Filme nicht auf reguläre Weise in das Wettbewerbsprogramm des BFF FICTION gelangt sind und sich nicht nach BDFA- Richtlinien für dieses qualifiziert haben, laufen sie außer Konkurrenz im „Offenen Fenster“ des Festivals und können daher keinen BDFA-Preis erhalten sowie zu keinen weiteren Festivals des BDFA oder zum UNICA-Wettbewerb weitergemeldet werden. Eine Auszeichnung mit Preisen, die keine offiziellen BDFA-Auszeichnungen sind (z. B. der Publikumspreis), ist möglich.
Der/die Einreichende versichert, dass er/sie bei dem von ihm/ihr gemeldeten Film alle Rechte besitzt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wird ein Film für das Programm ausgewählt, so wird der/die Einreichende darüber informiert.
Die Anmeldung muss bis spätestens zum 21. März 2020 erfolgt sein.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG: Nach der Auswahl einer Filmproduktion ist das BDFA BUNDESFILMFESTIVAL FICTION zur Bewerbung der Veranstaltung berechtigt, ca. drei Minuten eines Films im Fernsehen auszustrahlen, im Internet zu zeigen und evtl. dem Film beigelegte Materialien wie Presseinformationen, Plakate, Szenenbilder im Programmheft zu verwenden. Die Entscheidungen der Festivalleitung und der Jury sind endgültig. Die Anmeldung einer Filmproduktion bedeutet die Anerkennung dieses Reglements und Einverständniserklärung. In Fällen, die von den Bestimmungen dieses Reglements nicht erfasst sind, entscheidet die Festivalleitung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.